Die Kanzlei Lingemann & Kollegen wurde 1957 von Rechtsanwalt Georg Lingemann gegründet und feierte 2007 ihr 50-jähriges Bestehen. Heutzutage sind in der Kanzlei vier Rechtsanwälte / Fachanwälte tätig, die das gesamte Spektrum hochqualifizierter juristischer Beratung abdecken, dies einhergehend mit stetigen Spezialisierungen bis hin zum Fachanwalt.

 

Fachanwaltsqualifizierungen


Fachanwalt für Arbeitsrecht
1994 verliehen an Rechtsanwalt Christoph Lingemann durch die Rechtsanwaltskammer Köln

Fachanwalt für Verkehrsrecht
2006 verliehen an Rechtsanwalt Hermann Schmitz durch die Rechtsanwaltskammer Köln

2006 verliehen an Rechtsanwalt Josef Theisen durch die Rechtsanwaltskammer Köln

Fachanwalt für Familienrecht
2008 verliehen an Rechtsanwalt Klaus Reinshagen durch die Rechtsanwaltskammer Köln

Mit diesen Vorgaben beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe und private Mandanten im breiten Feld der jeweiligen rechtlichen Belange.

In speziellen steuerrechtlichen Fragen ziehen wir unsere langjährigen Kooperationspartner von Kontax Steuer- und Wirtschaftsberatung zu Rate.

Rechtsgebiete


Die Rechtsanwaltskanzlei Lingemann & Kollegen ist schwerpunktmäßig ausgerichtet auf das Zivilrecht und Strafrecht.

Besondere Qualifikationen weisen Rechtsanwalt Christoph Lingemann als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Hermann Schmitz als Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Rechtsanwalt Klaus Reinshagen als Fachanwalt für Familienrecht in den jeweiligen Rechtsdisziplinen auf.

Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten auf diese Spezialisierungen ausgerichtet.

Schwerpunkte in der Beratung, forensischen Praxis und Prozessbetreuung sind:

  • Arbeitsrecht

  • Familienrecht

  • Verkehrsrecht

  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht (einschließlich Nachbarschaftsrecht)

  • Energierecht

  • Vertragsrecht

  • Sozialrecht

  • Erbrecht

  • Versicherungsrecht

  • Strafrecht

Weitere Geschäftsfelder sind:

  • Privates Baurecht

  • Reisevertragsrecht

  • Insolvenzrecht

  • Verwaltungsrecht

  • Zwangsvollstreckungs- und Zwangsverwaltungsrecht